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Wussten Sie schon ...


... dass es im alten Persien einen Stamm der "Mager" gab?

Die Mager oder Magier waren ursprünglich ein medischer Stamm, dessen Stammesname zur Bezeichnung einer Priesterkaste wurde.

Zum Ende der Regierungszeit Kambyses' II. (529 v. Chr.–522 v. Chr.) gab es einen Aufstand der Mager, der Oberpriester Gaumata gab sich als Thronanwärter aus. Erst Dareios I. (Regierungszeit 521 v. Chr.–486 v. Chr.) konnte den Aufstand niederschlagen und war fortan Gegner der Mager. Später wurden die Lehren Zarathustras von den Magern einverleibt, die alten Opferriten wurden jedoch beibehalten.

In der römischen Kaiserzeit fand der Mithraskult mit seinen umfangreichen Ritualen rege Verbreitung durch die Mager.

Unter den Sassaniden (224–642) – Sasan soll selbst Priester der Anahita gewesen sein – wurden die alten Kulte durch die Mager restauriert (Mithras, Zarathustra sowie neue Einflüsse) und nach der Ausschaltung von Mani zur Hauptreligion (aber nicht Staatsreligion!) erhoben. Diese Kultreligion blieb bis zum Einzug des Islam (642).

Quelle: Wikipedia.

... dass es seit rund 450 Jahren Kirchenbücher gibt?

Kirchenbücher - in katholischen Gegenden, besonders in Süddeutschland und Österreich auch Matriken oder Matrikeln genannt - verzeichnen die durch den örtlich zuständigen Pfarrer vorgenommenen kirchlichen Handlungen, insbesondere die Taufen, Trauungen und Beerdigungen.
Die katholischen Kirchenbücher beruhen auf der Regelung, die das Trienter Konzil 1563 mit der Einführung eines Tauf- und eines Ehebuches in den Pfarreien schuf.
Über das Sterberegister bringt erst das "Rituale Romanum" des Papstes Paul V. von 1614 eingehende Vorschriften.
Für die evangelischen Pfarreien bestand die Verpflichtung zur Aufschreibung schon etwas früher durch landesherrliche Kirchenordnungen.
Erhalten sind diese Quellen jedoch nur selten aus der Zeit vor dem 30-jährigen Krieg.
Ab der Säkularisation erfolgte die Führung der Pfarrmatrikel in Bayern durch die Pfarreien in staatlichem Auftrag und auf amtlichen Formularen. Jährlich mußte davon eine Abschrift angefertigt werden und an den Vorläufer des heutigen Landratsamtes, damals Landgericht oder Bezirksamt genannt, abgeliefert werden. Mit anderen Archivalien wurden die Pfarrmatrikelzweitschriften von den Landratsämtern an die Staatsarchive abgegeben.

... dass es in Deutschland seit rund 130 Jahren Standesämter gibt?

Sie können davon ausgehen, dass die Standesämter bei Nachforschungen mindestens bis 1876 zurückgehen können. In diesem Jahr wurde nämlich im gesamten Deutschen Reich das Prinzip der standesamtlichen Registrierung eingeführt. In manchen Teilen Deutschlands, wie z.B. im linksrheinischen Gebiet, kann man noch weiter zurückforschen.
In Österreich hatten bis zum Jahr 1938 die Matriken der Kirchen standesamtliche Funktion. Erst mit der Eingliederung ins Deutsche Reich wurden auch dort Standesämter eingeführt.

... wie in Bayern bei illeg. Kindern der Familienname festgelegt wurde?

In Bayern erhielten nach dem Bair. Landrecht von 1616 illeg. Kinder bis 1825 immer den Namen des Vaters, wenn dieser bekannt war und die Vaterschaft nicht bestritt. Nur wenn der Vater nicht angegeben werden konnte (oder durfte), bekam das Kind den Namen der Mutter.
Erst nach 1825 wurde dem Kind der Familienname der Mutter gegeben. Es dauerte aber noch Jahrzehnte, bis diese Reform in jeder Pfarrei praktiziert wurde.
Spätestens seit 1876 (Beginn der Standesämter) müssen nichteheliche oder außerehelich geborene Kinder den Familiennamen (Mädchenname bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Frauen) der Mutter führen.

Quelle: Reinhard Riepl, Wörterbuch zur Familien- und Heimatforschung in Bayern und Österreich.

... dass es erst seit 1893 eine einheitliche Uhrzeit in Deutschland gibt?

Stehen in Kirchenbüchern oder anderen alten Dokumenten Zeitangaben, werden sie von den Ahnenforschern minutengenau abgeschrieben und in ihre Datenbestände integriert. Die wenigsten Genealogen wissen aber, dass es sich dabei um die Ortszeit handelt. Eine einheitliche Zeitbestimmung gibt es z. B. in Deutschland erst seit 1893.

Bis weit in das 19. Jahrhundert hatte jeder Ort seine eigene Zeit, die sich nach dem Stand der Sonne richtete und über die Kirchturmuhr angezeigt wurde. Niemanden störte es, wenn die Uhren zwischen zwei benachbarten Orten um eine oder zwei Minuten auseinandergingen. Es gab später auch in den einzelnen Ländern individuelle Zeiten, in Bayern beispielsweise die Münchner Ortszeit, die gegenüber der in ganz Preußen geltenden Berliner Zeit einen Versatz von 7 Minuten (entsprechend etwa zwei Längengraden) hatte.

Erst durch die Eisenbahn entstand die Notwendigkeit, die Zeiten zu normieren, da jetzt Reisen, die vorher Tage gedauert hatten, in wenigen Stunden zu bewältigen waren. Aus Sicherheitsgründen mussten die Zeiten normiert werden. Die Eisenbahngesellschaften führten die Normalzeit ein, das war in der Regel die Zeit des jeweiligen Sitzes der Gesellschaft. In Deutschland gab es z. B. vier Normalzeiten und rund um den Bodensee (wegen der politischen Aufteilung) gar fünf Zeitzonen (die sich aber nur um Minuten unterschieden). Die württembergischen Uhren gingen um drei Minuten gegenüber den badischen Uhren vor.

In Deutschland wurde 1893 mit dem "Gesetz betreffend der Einführung einer Einheitlichen Zeitbestimmung" eine einheitliche Uhrzeit amtlich verordnet. Die Umstellung der Landes- und Ortszeiten erfolgte damit am 1. April 1893. Damit wurde die mittlere Sonnenzeit des 15. Längengrades als gesetzliche Zeit festgeschrieben.

Quelle: Siegfried Mühle, GenWiki

... wie der Verwandtschaftsgrad zwischen zwei Personen ermittelt wird?

Für die Berechnung des Verwandtschaftsgrades gibt es genealogisch klare Definitionen:

  1. Der Grad der Verwandtschaft wird nach der Anzahl der Geburten bestimmt, welche notwendig sind, um zu einem gemeinsamen Vorfahren zu gelangen.

  2. Angeheiratete Ehepartner sind in dem Grad verschwägert, wie der jeweilige Ehepartner verwandt ist.

Daraus ergibt sich:

  1. Grad der Verwandtschaft:
    Eltern zu Kindern.

  2. Grad:
    Geschwister untereinander (aber auch Halbgeschwister!),
    Großeltern zu Enkel (und natürlich auch umgekehrt).

  3. Grad: Onkel/Tanten zu Neffen/Nichten,
    Urgroßeltern zu Urenkeln.

  4. Grad: Cousins und Cousinen untereinander,
    Großonkel/-tanten zu Großnichten/-neffen.

usw.

Daraus ergibt sich beispielsweise weiterhin, dass im 3. Grad verschwägert sind:

  1. der Ehegatte zu einem Onkel oder einer Tante des Ehepartners.

  2. der Ehegatte zu den Urgroßeltern des Ehepartners

Ein Beispiel aus der Praxis:

In welchem Grad ist Kaiserin Elisabeth von Österreich (Sisi) zu König Ludwig II. von Bayern verwandt?

Vorgehensweise:

  1. Man sucht den gemeinsamen Vorfahren: König Maximilian I. Joseph (1756-1825).

  2. Man zählt die Geburten:

  1. 2 auf Seiten von "Sisi":
    • Ludovika (1808-1892),
    • "Sisi", spätere Kaiserin von Österreich, 1837-1898).

  2. 3 auf Seiten von Ludwig II.:
    • König Ludwig I. (1786-1868),
    • König Maximilian II. (1811-1864),
    • König Ludwig II. (1845-1886).

Es waren also fünf Geburten notwendig, folglich liegt eine Verwandtschaft im 5. Grad vor, und der Ehemann von "Sisi", Kaiser Franz Josef, war im 5. Grad mit König Ludwig II. verschwägert.

Anzufügen ist, dass sich Eintragungen in kirchlichen Büchern in der Regel nicht dieser Definition anschließen und es auch abweichende gesetzliche Definitionen in anderen Ländern geben kann.

Quelle: Dr. Richard Lipp, Reutte/Österreich.
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